Das Elektrotechnikerhandwerk bleibt auch nach der neuen Handwerksordnung ein zulassungspflichtiges Handwerk. Außerdem wurden im Jahre 2003 der neue Ausbildungsberuf "Elektroniker" geschaffen sowie ein neuer Rahmenlehrplan für die Meisterausbildung verabschiedet.
Damit reagierte der Gesetzgeber auf technologische Entwicklungen.
Der neue Rahmenlehrplan und die Prüfungsanforderungen unterscheiden sich deutlich von den bisher geltenden Vorschriften. Künftig wird in erster Linie festgestellt, ob Sie befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und- entwicklung wahrzunehmen.
Teil II - Fachtheoretischer Teil
Vorbereitungsmodul
• Gewerkespezifische mathematische/ physikalische Grundlagen
Elektro- und Sicherheitstechnik
• Sie erwerben grundlegende Qualifikationen der Elektrotechnik, Elektronik und Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen. Das beinhaltet u. a. die Anwendung der Mess- und Regelungstechnik sowie berufsbezogener, sicherheitsrelevanter Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften, die Projektierung und Fachkalkulation, Fragen von Energie- und Gebäudetechnik und Systemelektronik.
Auftragsabwicklung
• Sie trainieren Auftragsplanung und Bedarfsanalyse:
Material-, Personal- und Maschineneinsatz, Auftragsabwicklung, Terminplanung und Genehmigungserfordernisse, Unteraufträge, Bewertung von Arbeitsplanung und -organisation, Vor- und Nachkalkulation, Erstellung technischer Arbeitspläne, auftragsbezogene Qualitätssicherung, Ergebnisdokumentation.
Betriebsführung und -organisation
• Sie ermitteln betriebliche Kosten und lernen den Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen. Sie befassen sich mit betrieblichem Qualitätsmanagement und Marketing.
Teil I - Fachpraktischer Teil
Im Teil I der Meisterausbildung erhalten Sie komplexe Aufgabenstellungen, um wesentliche Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu überprüfen.
In einem Fachgespräch stellen Sie die fachlichen Zusammenhänge dar, die Ihren Arbeiten zugrunde liegen: Angebot, Kalkulation, Auftragsabwicklung.
Energie- und Gebäudetechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Energie- und Gebäudetechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt. Ein Prüfprotokoll wird erstellt.
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren Anlagenkomponenten der Kommunikations- und Sicherheitstechnik. Nachdem Sie die Leistung ausgeführt haben, erstellen Sie ein Prüfprotokoll.
Systemelektrotechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Systemelektrotechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt und ein Prüfprotokoll erstellt.
Hinweis zur Meisterprüfung:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.