TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die Voraussetzung für eine Teilnahme am dfa-Meisterkurs ist die bestandene Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf des Friseurhandwerkes. Berufliche Praxis nach Erwerb des Gesellenbriefs ist von Vorteil.
LERN- UND PRÜFUNGSINHALTE
Teil I (Fachpraxis)
Haar- und Kopfhautpflege, Haar- und Kopfhautbehandlung, Frisurengestaltung (Kurzhaar und Hochsteck), Farbverändernde Haarbehandlungen, Dauerwelle, Kosmetische Hautbehandlung, Hand- und Nagelpflege, Nagel-Design und dekorative Kosmetik, Haarverdichtung
Prüfungsbereiche: Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch, Situationsaufgabe - Dauerwelle - Bombage - Medienrohling Schneiden und Hochstecken, Haarverdichtung etc.
Teil II (Fachtheorie)
Fachmathematik, Fachkalkulation, Kostenrechnung, Arbeits- und Unfallschutz
Prüfungsbereiche: Salonmanagement
Teil III (Recht und Steuern)
betriebswirtschaftliche, kaufmännische, steuerliche und rechtliche Kenntnisse
Teil IV (Ausbildereignungsprüfung)
berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
ABSCHLUSS
Sie erwerben den Titel „Friseurmeister/in“
Zuständige Handwerkskammer ist die Kammer Schwaben, Bayern