Unterrichtsform: | Teilzeit, Berufsbegleitend |
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Termine: |
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Parkettlegermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Für Teil II Fachtheorie BTZ der Handwerkskammer Berlin Mehringdamm 14 10961 Berlin Für Teil I Fachpraxis BIZWA Wandlitzer Chaussee 41 16321 Bernau
Delitzscher Str. 72b
06112 Halle
Sachsen-Anhalt
Deutschland
Wir sind persönlich für sie erreichbar in der Zeit von 09.00 - 15.00 Uhr.
Holger Wiehle
Tel: +491705360428