Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Tischler-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Teil II - Fachtheoretischer Teil
0. Vorbereitungsmodul
Gewerkespezifische mathematische - physikalisch Grundlagen
1. Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
Fertigungskonzepte und Umsetzungsmöglichkeiten
Grundlagen der Gestaltung
Entwurfs- und Zeichentechnik
Produktentwicklung
Anforderungen an Konstruktionen
2. Montage und Instandhaltung
Montage-Ablaufplan
Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
Überwachung und Endabnahme
Instandhaltung
Koordination von Montageleistungen
Montagetechniken
objektbezogene Schutzmaßnahmen
Schließ- und Schutzsysteme
3. Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung
Angebotserstellung
Arbeitsplanung
Regelwerke
Material- und Betriebsmitteleinsatz
Fertigungsunterlagen
Vergabe von Unteraufträgen
Technikeinsatz
Datenermittlung und Kalkulation
Umgang mit Produkten
4. Betriebsführung und -organisation
Ermittlung der Betriebskosten
Marketing
Qualitätsmanagement
Personalwirtschaft
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Planung von Betriebsstätten und der Logistikprozesse
Kooperation
Teil I - Fachpraktischer Teil
Der Teil I dient der praktischen Vorbereitung auf eine Situationsaufgabe (Arbeitsprobe) sowie die Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt, welches aus der Planung, Dokumentation, Kalkulation und der praktischen Umsetzung der jeweiligen Meisterprüfungsaufgabe besteht.
*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.