Im 1 Jahr findet die Basisqualifikation statt, inklusive der (EFK) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und der (AdA) Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Danach erfolgt im Mai 2025 die Prüfung.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
-Grundlagen der Elektrotechnik
-Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
-Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
-Prüfung der Schutzmaßnahmen
-Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
-Grundlagen erste Hilfe bei Stromunfällen
-Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
-Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Grundlegende Qualifikationen
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Im 2. Jahr findet die handlungsspezifische Qualifikation statt. Danach erfolgt voraussichtlich im Juli 2026 die Prüfung.
Handlungsspezifische Qualifikationen
-Handlungsbereich "Technik"
an der Planung von Wasserversorgungsanlagen mitwirken sowie Baumaßnahmen vorbereiten, durchführen, überwachen und abnehmen
Anlagen im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen betreiben und überwachen
den Einsatz von Betriebsmitteln planen und überwachen
Störungen erkennen und beurteilen sowie Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln veranlassen und beaufsichtigen
den Betrieb steuern und Betriebsabläufe überwachen
-Handlungsbereich "Organisation"
Budgets und Kostenpläne aufstellen
Kostenentwicklung überwachen
Vergabe kalkulieren und vorbereiten, Baumaßnahmen durchführen sowie abnehmen
Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten koordinieren
Kunden informieren und beraten
Fachspezifische Rechtsvorschriften sowie die Regelungen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
berücksichtigen und anwenden
-Handlungsbereich "Führung und Personal"
Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen führen
Mitarbeiter zu selbständigem und verantwortlichem Handeln anleiten
Personalbedarf planen und bei Stellenbesetzungen
Kommunikation zwischen Mitarbeitern mit den Führungskräften und den Personalvertretungen fördern
Mitarbeiter beurteilen
Innovationsbereitschaft, Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter fördern
Ausbildung verantworten
Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele durchführen