Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik in Deutschland:
-mindestens Hauptschulabschluss
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung von mindestens zweijähriger Dauer und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr (inklusive Ausbildung mindestens 4 Jahre)
-Berufsschulabschluss
alternativ zur abgeschlossenen Ausbildung kann der Nachweis einer siebenjährigen qualifizierten Tätigkeit in einem der Fachrichtung entsprechenden Beruf als Zugangsberechtigung genügen (außerdem mindestens Mittlere Reife)
-Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr kann mit einer Bescheinigung des BFD (Berufsförderungsdienst) angerechnet werden.