Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 3 Fachkaufmann (HwK) anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Daimlerstraße 7
97070,97072,97074,97 Würzburg
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Bayern
Deutschland
Tel: 0931 / 4503-2729