Kompaktinformationen
Fachwirte für Logistiksysteme sind in allen Branchen und Wirtschaftszweigen tätig, die einen Bezug zu logistischen Prozessen und Dienstleistungen haben. Sie verfügen über die Fähigkeit, einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess eigenständig logistisch zu gestalten. Dies umfasst zum einen das Ermitteln, Analysieren und Bewerten von logistischen Anforderungen, zum anderen das Entwickeln und Planen von logistischen Lösungen sowie deren Umsetzung und Weiterentwickelung. In diesem Zusammenhang sind Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Im Kompakt-Intensiv-Training werden Sie in einer kleinen Lerngruppe auf die anstehende Prüfung vorbereitet. Diese komprimierte Prüfungsvorbereitung setzt Ihre mehrjährige Branchenkenntnis und eine hohe Lernbereitschaft voraus. Ausgewählte Lernmaterialien werden zur Verfügung gestellt.
Ihre Inhalte
- Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
- Logistische Lösungen entwickeln und planen
- Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Kompakt-Intensiv-Training
-kleine Gruppen
-inklusive Lernmaterialien
Inklusive Klausurentraining und Repetitorium!
Informationen
Referent/in
Erfahrenes IHK-Dozententeam
Zulassung
(1)Zur Prüfung ist zugelassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe
a) Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen oder
b) Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau oder
c) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder
d) Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel oder
e) Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau
und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis,
2. einen mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis,
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html
Abschluss:
Bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren