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Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 3 / Fachkaufmann (HwK) anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Akademie der Handwerkskammer für Mittelfranken
Von der Meisterschule bis zum Betriebswirt, von Anlagen- bis Zahntechnik – seit mehr als 30 Jahren geben wir unser Wissen an Auszubildende, Fachkräfte, Unternehmer und Führungskräfte erfolgreich weiter. Ob im Vollzeitkurs oder berufsbegleitend im Teilzeitkurs – profitieren auch Sie von unserem Bildungsangebot und nutzen Sie das Expertenwissen aus unterschiedlichen Fachbereichen für Ihre erfolgreiche Zukunft.
In unseren elf Meisterschulen in Nürnberg und Ansbach bieten wir Ihnen eine optimale und vor allem praxisnahe Prüfungsvorbereitung für alle vier Teile der Meisterprüfung an.
Unser Bildungscampus bietet Ihnen Qualifizierungslösungen und Prüfungsvorbereitungen im kaufmännischen und im technischen Bereich, die auf Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk ausgerichtet sind.
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