Zulassungsvoraussetzungenanerkannter nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelter kaufmännischer, verwaltender, medizinischer oder handwerklicher Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens+ mindestens 1 Jahr Berufspraxis oderbundesrechtlich geregelter Beruf im Gesundheitswesen oder ein dreijähriger landesrechtlich geregelter Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen+ mindestens 1 Jahr Berufspraxis odereinschlägiges Hochschulstudium+ mindestens 2 Jahre Berufspraxis odersonstiger anerkannter kaufmännischer, verwaltender oder hauswirtschaftlicher Ausbildungsberuf+ mindestens 2 Jahre Berufspraxis oderohne Ausbildungsberufmindestens 5 Jahre BerufspraxisDie nachzuweisende Berufspraxis muss auch wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Sachaufgaben haben. Dies ist vor allem für Interessenten aus rein pflegerischen und helfenden Bereichen von Bedeutung.Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.