Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zugelassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer:
1. die abgelegte Prüfung der Teilprüfung " Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen, nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes" haben.
Technische Voraussetzungen
Ein Teil der Lerninhalte wird von den Teilnehmern begleitend zum Präsenzunterricht via Online-Trainings erarbeitet. Zur Nutzung der Online-Lerninhalte ist ein Internetanschluss mit mindestens ISDN, besser DSL erforderlich.