Zur Prüfung in der Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' ist zugelassen, wer- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung in der Teilprüfung 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zugelassen, werdie abgelegte Prüfung der Teilprüfung ' Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt undmindestens ein Jahr Berufspraxis bzw. ein weiteres Jahr (ohne kaufmännischen Ausbildungsberuf) im kaufmännischen Bereich, nachweist.Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirtes haben.