Meisterschulen / Meisterkurse - Augenoptikermeister(in)

Augenoptikermeister(in) Fachschule für Augenoptik Augenoptikermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Augenoptikermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Fachschule für Augenoptik

Rudolstädter Str. 95
07745 Jena

Tel: 03641/294669

Kontakt

Fachschule für Augenoptik

Rudolstädter Str. 95
07745 Jena
Thüringen
Deutschland

Tel: 03641/294669

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