Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Handwerkskammer für Ostfriesland, Berufsbildungszentrum Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Termine / Dauer

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer für Ostfriesland, Berufsbildungszentrum

Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Tel: 04941 / 1797-0

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Der Meisterbrief – Mein Ziel!

Der Meisterbrief gilt als Qualitätssiegel für Produkte und Leistungen aus dem Handwerk.Sie erhalten durch die Meisterausbildung bei uns alle notwendigen Kenntnisse, um ein Unternehmen fachlich, betriebswirtschaftlich und pädagogisch leiten zu können.

Mit dem Meistertitel sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz, können sich selbständig ein Unternehmen aufbauen, aber auch in einem bestehenden Betrieb in leitender Funktion als Meister tätig sein


Durch das Meister-Bafög ist die finanzielle Förderung der Meisterprüfung noch attraktiver geworden – auch die Prüfungsgebühren werden anteilig gefördert.

Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, wenn sie eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen können.

Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile

Teil I: praktische Prüfung (Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch sowie Situationsaufgabe)
Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
Teil III: wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Wenn Sie bereits eine Fortbildungsprüfung (Technische/r Fachwirt/in bzw. Ausbildereignungsprüfung) abgelegt haben, erkennen wir diese auf den Teil III bzw. Teil IV der Meisterprüfung an.

Meisterausbildung in der Handwerkskammer

Bäckermeister
Elektrotechnikmeister
Feinwerktechnikmeister
Friseurmeister
Installateur- und Heizungsbauermeister
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Maler- und Lackierermeister
Maurer- und Betonbauermeister
Metallbauermeister
Tischlermeister
Zimmerermeister

In allen anderen Handwerken nehmen wir die Prüfungen in Teil III und Teil IV ab.

Unterkunft:

Homepage Unterkunft

Kontakt

Handwerkskammer für Ostfriesland, Berufsbildungszentrum

Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Niedersachsen
Deutschland

Tel: 04941 / 1797-0
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Servicezeiten

Sie erreichen uns persönlich zu den folgenden Zeiten:

Mo. - Do. 7.30 - 17.00 Uhr
Fr. von 7.30 - 17.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Lena Friedrichs
Tel: 04941 / 1797-36

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