Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Innung des Kfz-Gewerbes Berlin, Fachschule für Kraftfahrzeugtechnik Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Innung des Kfz-Gewerbes Berlin, Fachschule für Kraftfahrzeugtechnik

Obentrautstraße 16 -18
10963 Berlin

Tel: 030 / 25905131

Kontakt

Innung des Kfz-Gewerbes Berlin, Fachschule für Kraftfahrzeugtechnik

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Deutschland

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