Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA BiG – Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gemeinnützige GmbH Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

BiG – Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gemeinnützige GmbH

Kruppstr. 82 - 100
45145 Essen

Tel: 0201 / 36140-0

Kontakt

BiG – Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gemeinnützige GmbH

Kruppstr. 82 - 100
45145 Essen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 0201 / 36140-0

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links