Meisterschulen / Meisterkurse - Boots- und Schiffbauermeister

Boots- und Schiffbauermeister Landesinnung des Boots- und Schiffbauer-Handwerks in Schleswig-Holstein Boots- und Schiffbauermeister

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Boots- und Schiffbauermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Landesinnung des Boots- und Schiffbauer-Handwerks in Schleswig-Holstein

Labradorweg 33
23570 Lübeck

Tel: 04502 / 88053-3

Kontakt

Landesinnung des Boots- und Schiffbauer-Handwerks in Schleswig-Holstein

Labradorweg 33
23570 Lübeck
Schleswig-Holstein
Deutschland

Tel: 04502 / 88053-3

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links