Unterrichtsform: | Berufsbegleitend |
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Termine: | |
Beginn: | Freitag 14:15-20:50 Uhr, Samstag 07:15-13:50 Uhr Innerhalb des Lehrgangs finden 2 Unterrichtswochen in Vollzeit statt. Unterrichtszeiten während der Vollzeitwoche: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr. Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
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Dauer: | 550 Stunden |
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Gestaltung und Verlegetechnik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
Zielgruppe
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk
Information
Innerhalb des Lehrgangs finden 2 Unterrichtswochen in Vollzeit statt. Unterrichtszeiten während der Vollzeitwoche: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr. Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Tel: 0365 / 8225 -0
Homepage
Kerstin Meyer
Tel: 0365 / 8225-156