Meisterschulen / Meisterkurse - Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (Teil III) - Teilzeit

Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (Teil III) - Teilzeit Handwerkskammer Rheinhessen Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (Teil III) - Teilzeit

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend, Abendkurs
Termine:
23.09.2024 - 21.05.2025, Mainz - Teilzeit Online anmelden
08.10.2024 - 21.03.2025, Mainz - Teilzeit
Beginn:

Termine
08.10.2024 — 21.03.2025 Montag - Mittwoch - Freitag
23.09.2024 — 21.05.2025 Montag - Mittwoch
05.03.2024 — 13.07.2024 Dienstag - Donnerstag - Samstag
14.02.2024 — 19.07.2024 Montag - Mittwoch - Freitag
05.10.2023 — 22.03.2024 Dienstag - Donnerstag - Freitag
18.09.2023 — 29.05.2024 Montag - Mittwoch
07.03.2023 — 13.07.2023 Dienstag - Donnerstag - Samstag
13.02.2023 — 21.07.2023 Montag - Mittwoch - Freitag
04.10.2022 — 17.03.2023 Dienstag - Donnerstag - Freitag
26.09.2022 — 31.05.2023 Montag - Mittwoch
02.05.2022 — 10.09.2022 Montag - Mittwoch - Samstag

Die Unterrichtszeiten sind unter der Woche immer von 17.30 bis 21.15 Uhr und je nach Kursvariante samstags von 07.30 bis 13.30 Uhr oder von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Die Buchung der Kurse erfolgt über https://www.hwk.de/seminar/fachmann-frau-fuer-kaufmaennische-betriebsfuehrung-fkm-tz/ . Kurslaufzeiten die hier aufgelistet aber auf der Buchungsseite nicht mehr angezeigt werden, sind bereits ausgebucht.

Dauer:

300 Stunden

Preis

Kursgebühr: 1.700,00 €
Prüfungsgebühr 200,00 €

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 1700 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 850 €
= 50% Darlehen: 850 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 425 €
verbleibendes Restdarlehen:
425 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung wie der Meistervorbereitung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 3 Fachkaufmann (HwK) anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Berufsbildungszentrum I

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Die Absolventen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ nach der Handwerksordnung besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich und im Bereich des Rechts (Handlungsfelder 1-3) sowie im Bereich der Kommunikation und Präsentation (Handlungsfeld 4).
Sie sind zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt.

Handlungsfelder

Rechnungswesen als unternehmerisches Steuerelement nutzen (80 Ustd.)
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen (56 Ustd.)
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten (54 Ustd.)
Unternehmensstrategien entwickeln (60 Ustd.)
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen (50 Ustd.)
Zulassungsvoraussetzungen
Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf

oder

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis

Abschluss
Die bestandene Fortbildungsprüfung wird als Teil III der Meisterprüfung angerechnet und Sie erlangen den Abschluss „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“.
Die Beschulung erfolgt gemeinsam mit den zukünftigen Handwerksmeistern und bereitet auf eine Selbstständigkeit oder eine führende Position vor.

Kontakt

Handwerkskammer Rheinhessen

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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