Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Fischwirtschaftsmeister / FischhaltungGärtnermeister zu erfüllen:
• Sie müssen nach der Berufsabschlussprüfung 2 Jahre Praxiserfahrung als Zulassungsvoraussetzungen vorweisen.
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Sachsen
Deutschland
Tel: 351 / 2612-0