Unterrichtsform: | Vollzeit |
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Beginn: | Zum Schuljahresbeginn
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Dauer: | 2 Jahre, 30 UStd. pro Woche |
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Fotografenmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Jägerallee 23a
14469 Potsdam
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Deutschland
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Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr