Unterrichtsform: | Berufsbegleitend |
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Termine: |
11.09.2023 - 30.06.2024, Gera - Berufsbegleitend
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Beginn: | Der Lehrgang findet in 1-2 Blöcken im Monat, jeweils Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr statt.
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Dauer: | 430 |
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Friseur-Handwerk mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Gestaltung und Technik
Salonmanagement
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
wichtiger Hinweis zum zeitlichen Ablauf
Der Lehrgang findet in 1-2 Blöcken im Monat, jeweils Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr statt.
Diese Verteilung des Unterrichts ermöglicht Ihnen eine berufsbegleitende Teilnahme an diesem Meistervorbereitungslehrgang.
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
Zielgruppe
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Friseur-Handwerk
Information
Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten für den Lehrgang.
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Tel: 0365 / 8225 -0
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Kerstin Meyer
Tel: 0365 / 8225-156