Meisterschulen / Meisterkurse - Friseurmeister(in)

Friseurmeister(in) Friseur- und Kosmetik-Innung Karlsruhe-Bretten Friseurmeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Friseur- und Kosmetik-Innung Karlsruhe-Bretten

Kriegsstraße 232
76135 Karlsruhe

Tel: 0721 / 845124

Kontakt

Friseur- und Kosmetik-Innung Karlsruhe-Bretten

Kriegsstraße 232
76135 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

Tel: 0721 / 845124

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