Meisterschulen / Meisterkurse - Friseurmeister/In - Teil I und II - Vollzeit

Friseurmeister/In - Teil I und II - Vollzeit Handwerkskammer Rheinhessen Friseurmeister/In - Teil I und II - Vollzeit

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Vollzeit
Termine:
Beginn:

montags bis sonntags von 08:30-16:30 Uhr
pro Woche ein variabler unterrichtsfreier Tag, welcher sich aus der Stundenplanung ergibt.

Dauer:

430 Stunden

Preis

Kursgebühren: 4.100,00 €
Prüfungsgebühr Teil I+II: 800,00 €
Weitere Kosten:

Zulassungsgebühren: 50,00 €
Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
Übungsköpfe: ca. 420,00 € - 550,00 €
Kursmaterialanschaffungskosten abhängig vom pers. Equipment
Materialkosten Prüfung: abhängig vom indiv. Meisterprojekt*

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 4100 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 2050 €
= 50% Darlehen: 2050 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1025 €
verbleibendes Restdarlehen:
1025 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Berufsbildungszentrum I

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude

Zusätzliche Informationen zum Veranstaltungsort:

Robert-Bosch-Str.8 55129 Mainz-Hechtsheim

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Teil I – Fachpraxis:

1. Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
2. Praxis Projektarbeit
3. Fachgespräch
4. Situationsaufgaben:
- Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
- Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
- Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
- Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
- Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
- Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
- Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
- Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung

Teil II – Fachtheorie:

Bereich 1 | Gestaltung und Technik
1. Kundenberatung
2. Haar- und Hautbeurteilung
3. Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
4. Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
5. Entwerfen von Frisuren und Make up
6. Formenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
7. Farbenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
8. Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
9. Theorie der Haarschneidetechniken
10. Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
11. Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
12. Hautkosmetische Behandlungen
13. Dekorative Kosmetik des Gesichts und der
Nägel
14. Produkte zur Hautpflege, Nagelpflege und
dekorativen Gestaltung
15. Bewertung und Beurteilung von Haarersatz

Bereich 2 | Salonmanagement
1. Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
2. Entwicklung Salonkonzept
3. Unternehmenskonzept
4. Ausstattung
5. Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
6. Friseurhandwerksbezogene Kosten- und
Leistungsrechnung
7. Planung Betriebsablauf
8. Personalführungskonzepte
9. Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
10. Informations- und Kommunikationssysteme

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Friseur-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Friseur-Handwerk)

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Bildungstipp

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Fr. 8.30-14.00

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Fachbereich Weiterbildung
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