Unterrichtsform: | Teilzeit, Vollzeit, Berufsbegleitend |
---|
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Bonner Straße 80
53721 Siegburg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Tel: 02241 / 1626700
Montag-Freitag: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag: Ruhetag