Meisterschulen / Meisterkurse - Glasermeister(in)

Glasermeister(in) Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH Glasermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Glasermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH

Kleine Heeg 10a
53359 Rheinbach

Tel: 02226 / 5775

Kontakt

Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH

Kleine Heeg 10a
53359 Rheinbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 02226 / 5775

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