Meisterschulen / Meisterkurse - Kraftfahrzeug / Servicetechniker Teil II

Kraftfahrzeug / Servicetechniker Teil II Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg Kraftfahrzeug / Servicetechniker Teil II

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Kraftfahrzeug- / Servicetechniker zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg

Billstraße 41
20539 Veddel

Tel: 040 / 78952-142

Kontakt

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg

Billstraße 41
20539 Veddel
Hamburg
Deutschland

Tel: 040 / 78952-142

Servicezeiten

Wir stehen Ihnen täglich zu den Geschäftszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Meisterberatung
Tel: 040 / 78952-142

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links