Meisterschulen / Meisterkurse - Maler- und Lackierermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Maler- und Lackierermeister/In - Teil I und II - Teilzeit Handwerkskammer Rheinhessen Maler- und Lackierermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend
Termine:
Beginn:

Unterrichtszeiten: montags, mittwochs und freitags von 17:00-20:00 Uhr und samstags von 08:00-14:00 Uhr

Dauer:

600 Stunden

Preis

Kursgebühren: 5.700,00 €

Prüfungsgebühr Teil I+II: 800,00 €

Weitere Kosten:

Zulassungsgebühren: 50,00 €
Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
Literatur: ca. 200,00 €
Materialkosten Kurs: je nach Verbrauch
Materialkosten Prüfung: abhängig vom indiv. Meisterstück*

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 5700 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 2850 €
= 50% Darlehen: 2850 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1425 €
verbleibendes Restdarlehen:
1425 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Maler- und Lackierermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Berufsbildungszentrum I

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Teil I – Fachpraxis:

"Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt (§ 4)
Dazu sind im Teil I folgende Inhalte erforderlich: Die Planung, Durchführung und Dokumentation von Kundenaufträgen in den jeweiligen Schwerpunkten, mit den damit verbundenen Tätigkeiten: Planen, kalkulieren, organisieren, gestalten, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und abschließen des Kundenauftrages.
Schwerpunkte: Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz, Fahrzeuglackierung

Vorbereitung auf das Fachgespräch
Hier geht es im Wesentlichen darum, dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, sein Meisterprüfungsprojekt richtig zu präsentieren, zu erklären und fachliche Zusammenhänge darzustellen. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden. Hier sind auch die Beurteilungskriterien, die der Prüfungsausschuss vorgibt, zu beachten. "

Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Technik und Gestaltung
1. Analyse und Bewertung
2. Informationsbeschaffung
3. Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
4. Messen, Prüfen, Berechnen und Beurteilen

Objekttechnik: Anwendungs-, Betriebs- und Werkstofftechnik
1. Anwendungstechnik: Untergründe, Arbeitsverfahren
2. Betriebs- und Werkstofftechnik: Technische Ausstattung, Werk-, Hilfsstoffe und Systemkomponenten

Objektgestaltung: Gestaltungstechniken und Farbgestaltung, Form- und Schriftgestaltung,
1. Gestaltungstechniken und Farbgestaltung: Grundlegende Techniken, Farbenlehre und Farbgestaltung, Erkenntnisse aus der Stil- und Kunstgeschichte für die Gestaltung
2. Form- und Schriftgestaltung: Erkenntnisse aus der Formenlehre für die Gestaltung, Schriftgestaltung

Bereich 2 | Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung und -abschluss
1. Leistungsermittlung und -beschreibung
2. Angebot
3. Auftragsabschluss

Auftragsvorbereitung und Auftragsdurchführung
1. Arbeitsplanung
2. Qualitätssicherung
3. Rechtliche Vorschriften, Normen und Regeln
4. Kooperationspartner, Subunternehmer
5. Mängel- und Schadensaufnahme

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Maler-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Maler-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Maler-Handwerk)

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Bildungstipp

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Fr. 8.30-14.00

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Fachbereich Weiterbildung
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