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Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Maurer- und Betonbauermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Belßstraße 12
12277 Berlin
Herzlich Willkommen beim Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg (Lehrbauhof Berlin), dem Kompetenzzentrum in der Region für: Ausbildung Qualifizierungsangebote - Meister- und Polierausbildung (Aufstiegsqualifikation) - Weiterbildung Kernaufgabe des Berufsförderungswerks der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg ist die Berufsausbildung. Als überbetriebliches Ausbildungszentrum der Berliner Bauwirtschaft konnten wir seit 1991 mehr als 35.000 Menschen in ihrer beruflichen Bildung begleiten. Das Berufsförderungswerk bildet auch selbst außerbetriebliche Auszubildende aus, die keine Lehrstelle gefunden haben. Die lebenslange Weiterbildung im erlernten Beruf bzw. die Aneignung von Kenntnissen über einen artverwandten Beruf wird immer mehr zur Normalität im beruflichen Werdegang. Mit der Erwachsenenfort- und -weiterbildung übernimmt das Berufsförderungswerk neben der Erstausbildung eine weitere wichtige Aufgabe.
Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Handwerk für Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie)
Zum Lehrgang
Der Lehrgang wird auf der Grundlage der Verordnung über das Berufsbild und die fachlichen Vorschriften als Prüfungsanforderungen an die Meisterprüfung durchgeführt.
Der Kurs dient dem Erwerb von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauend auf beruflichen Erfahrungen und bereitet auf die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil
I) und auf die Prüfung der erforderlichen bzw. besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II) vor.
Die Prüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abge- nommen.
Sie ist wie folgt gegliedert:
Maurer- und Betonbauermeister
Teil I Meisterprüfungsarbeit und ein darauf bezogenes Fachgespräch und eine Situationsauf- gabe
Teil II Schriftliche Aufgabe in den Handlungsfeldern Baukonstruktion, Baustoffe und Bau- physik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation
Belßstraße 12
12277 Berlin
Berlin
Deutschland
Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr
Sven Jannasch
Tel: 030 / 61643565