Unterrichtsform: | Berufsbegleitend |
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Termine: | |
Beginn: | Freitag 14:15-20:50 Uhr, Samstag 07:15-13:50 Uhr Eine Vollzeitwoche zur Vermittlung fachpraktischer Lehrinhalte. Unterrichtszeiten während der Vollzeitwoche: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr |
Dauer: | 1050 |
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Maurer und Betonbauer-Handwerk mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Baukonstruktion
Baustoffe und Bauphysik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Maurer und Betonbauer-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
Zielgruppe
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Maurer und Betonbauer-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Maurer und Betonbauer-Handwerk
Information
Eine Vollzeitwoche zur Vermittlung fachpraktischer Lehrinhalte. Unterrichtszeiten während der Vollzeitwoche: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Maurer und Betonbauer-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Tel: 0365 / 8225 -0
Homepage
Kerstin Meyer
Tel: 0365 / 8225-156