Meisterschulen / Meisterkurse - Straßenbauermeister(in)

Straßenbauermeister(in) Überbetriebliches Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Brandenburg Straßenbauermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Straßenbauermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Überbetriebliches Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Brandenburg

Friedrich-Franz-Straße 16
14770 Brandenburg an der Havel

Tel: 03381 / 39 05-50

Kontakt

Überbetriebliches Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Brandenburg

Friedrich-Franz-Straße 16
14770 Brandenburg an der Havel
Brandenburg
Deutschland

Tel: 03381 / 39 05-50

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