Die Meisterprüfung ist der Klassiker in der Weiterbildung im Handwerk. Im Modul „Fachmann für kaufmännische Betriebsführung“ (Teil III) werden die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, im Modul „Ausbildereignung nach AEVO“ (Teil IV) die berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse vermittelt.
Inhalte Teil III:
Inhalte
Die Absolventen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ nach der Handwerksordnung besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich und im Bereich des Rechts (Handlungsfelder 1-3) sowie im Bereich der Kommunikation und Präsentation (Handlungsfeld 4).
Sie sind zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt.
Handlungsfelder
Rechnungswesen als unternehmerisches Steuerelement nutzen (80 Ustd.)
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen (56 Ustd.)
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten (54 Ustd.)
Unternehmensstrategien entwickeln (60 Ustd.)
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen (50 Ustd.)
Zulassungsvoraussetzungen
Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf
oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis
Abschluss
Die bestandene Fortbildungsprüfung wird als Teil III der Meisterprüfung angerechnet und Sie erlangen den Abschluss „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“.
Die Beschulung erfolgt gemeinsam mit den zukünftigen Handwerksmeistern und bereitet auf eine Selbstständigkeit oder eine führende Position vor.
Inhalte Teil IV:
Inhalte
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei Einstellungen von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Der Ablauf der Kurse ist so gestaltet, dass in den 60 Unterrichtsstunden schwerpunktmäßig die
Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachlichem Wissen erfolgt.
Von den Teilnehmer/-innen muss zusätzlich ein hoher Selbstlernanteil zur Vertiefung des fachlichen Wissens erbracht werden.
Mit dieser Kurskonzeption und einer entsprechenden Auswahl an erfahrenen Referentinnen erwerben die Teilnehmer/-innen handwerkliches Können, fachliches Wissen und die Einsicht in die eigene Person, die sie in die Lage bringen, für die professionellen Bedürfnisse als Ausbilder gerüstet zu sein.
Zulassungsvoraussetzungen
Keine.
Abschluss
Ausbildereignungsschein (wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt)