Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 3 Fachkaufmann (HwK) anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Billstraße 41
20539 Veddel
Hamburg
Deutschland
Tel: 040 / 78952-142
Wir stehen Ihnen täglich zu den Geschäftszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.