Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Handwerkskammer Flensburg Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Tel: 0461 / 866-193

Kontakt

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

Tel: 0461 / 866-193

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