Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Termine / Dauer

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim

Harm-Hindrik-Str. 2
48527 Nordhorn

Tel: 05921 / 8963 - 0

Homepage Kursanbieter


Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Schwerpunkte Teil IV:

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Kontakt

Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim

Harm-Hindrik-Str. 2
48527 Nordhorn
Niedersachsen
Deutschland

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13.45 - 17.00 Uhr
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Ihr Ansprechpartner

Ingrid Bakker
Tel: 05921 / 8963 - 13

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