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Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
BBZ Mitte bietet vielfältige Aus- und Weiterbildungen
Fulda. Seit mittlerweile über vier Jahrzehnten hat sich das BBZ Mitte als führender Bildungsanbieter in der Region einen Namen gemacht. Technische und kaufmännische Berufsfelder stehen den Kunden zur Verfügung, ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten oder auch Ausbildungsvorbereitungen für Industrie, Handel und Handwerk vervollständigen das Angebot, das ebenfalls die Themen Jugend und berufliche Rehabilitation einbezieht. Immer an den Erfordernissen am Markt orientiert, wurde vor vier Jahren der Bereich Pflege eingegliedert.
Was ursprünglich einmal mit technischen Bildungsangeboten für Industrie und Handwerk begann, hat sich bis heute zu einem vielfältigen Spektrum für alle Branchen und Gewerke entwickelt. Damit ist das BBZ mit über 60 spezialisierten Mitarbeitern und rund 120 hochqualifizierten Dozenten aus Fach- und Führungskräften der freien Wirtschaft einer der führenden Bildungsdienstleister mitten im Zentrum Deutschlands. Kernkompetenzen liegen in Technik, Wirtschaft sowie Altenpflege und beruflicher Rehabilitation.
Ihr Vorteil
Denken Sie schon heute an die Zukunft: Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in Deutschland ist es von immenser Wichtigkeit, den eigenen Nachwuchs im Unternehmen zu sichern. Es gilt: Ausbilder aller Branchen haben für die Ausbildung den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß dem BBiG § 28 nachzuweisen. Weiterhin gehört bei zahlreichen Fortbildungsabschlüssen (z.B. Industriemeister/-in, Personalfachkaufmann/-frau) die Ausbildereignung nach AEVO zum Qualifikationsprofil – auch bekannt als Teil IV der Meisterausbildung.
Voraussetzungen
Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung, Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschule oder höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung sowie eine zeitlich angemessene praktische Tätigkeit im Beruf.
Inhalt
In unserer Ausbildung für Ausbilder (AdA) bereiten wir Sie berufspädagogisch und fachlich auf Ihre Fortbildungsprüfung vor.
Themenschwerpunkte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Goerdelerstraße 139
36100 Petersberg
Hessen
Deutschland
Mo. - Do. 07.30 - 21.15 Uhr
Fr. 07.30 -15.00 Uhr
Sa. 07.30 -12.30 Uhr
Weiterbildungsberatung
Tel: 0661 / 6208-0