Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Kreishandwerkerschaft Recklinghausen Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen

Dortmunder Straße 18
45665 Recklinghausen

Tel: 02361 / 4803-0

Kontakt

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen

Dortmunder Straße 18
45665 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 02361 / 4803-0

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links