Meisterschulen / Meisterkurse - Tischler/Schreinermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Tischler/Schreinermeister/In - Teil I und II - Teilzeit Handwerkskammer Rheinhessen Tischler/Schreinermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend
Termine:
05.09.2024 - 26.11.2025, Mainz - Berufsbegleitend Online anmelden
Beginn:

Unterrichtszeiten: dienstags und donnerstags von 18:00-21:15 Uhr und freitags von 15:00-19:00 Uhr

Dauer:

750 Stunden

Preis

Kursgebühr: 6.200,00 €

Prüfungsgebühr Teil I+II: 800,00 €

Weitere Kosten:

Zulassungsgebühren: 50,00 €
Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
Literatur: ca. 90,00 €
Laptop: abhängig vom Modell
Material Praxis: ca. 250,00 €
Material Prüfung: abhängig vom indiv. Meisterstück

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 6200 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 3100 €
= 50% Darlehen: 3100 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1550 €
verbleibendes Restdarlehen:
1550 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Tischler/Schreinermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Berufsbildungszentrum I

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Teil I und II - Fachpraxis & Fachtheorie:

Bereich 1 | Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
1. Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
2. Grundlagen der Gestaltung
3. Entwurfs- und Zeichentechnik
4. Produktentwicklung
5. Anforderung an Konstruktionen

Bereich 2 | Montage und Instandhaltung
1. Montage-Ablaufplanung
2. Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
3. Koordination von Montageleistungen
4. Montagetechniken
5. Objektbezogene Schutzmaßnahmen
6. Schließ- und Schutzsysteme

Bereich 3 | Auftragsabwicklung
1. Auftragsbeschaffung
2. Angebotserstellung
3. Arbeitsplanung
4. Regelwerke
5. Material- und Betriebsmitteleinsatz
6. Fertigungsunterlagen
7. Vergabe von Unteraufträgen
8. Technikeinsatz
9. Datenermittlung und Kalkulation
10. Umgang mit Produkten

Bereich 4 | Betriebsführung und Betriebsorganisation
1. Ermittlung der Betriebskosten
2. Betriebliche Kostenstruktur sowie Kennzahlen
3. Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden
4. Qualitätsmanagement
5. Personalwirtschaft
6. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
7. Planung der Betriebsstätte und der Logistikprozesse
8. Kooperationen

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Tischler-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Tischler-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Tischler-Handwerk)

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Bildungstipp

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Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Tel: 06131 / 9992-515
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Mo.- Do. 8.30-16.00
Fr. 8.30-14.00

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