Teil I: Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenLern- und Arbeitsmethodik'Lernen lernen' - Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen - Lerntechniken anwenden - Zeit- und Themenplanung - Lernmethoden und Lernmedien - Gruppenarbeit - Rede- und PräsentationstechnikenRechtsbewusstes HandelnBerücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften - Betriebsverfassungsgesetz - Sozialversicherung und Entgeltfindung - Arbeitsschutz und Sicherheit - Umweltrecht - Produktverantwortung und ProdukthaftungBetriebswirtschaftliches HandelnÖkonomische Handlungsprinzipien - Aufbau- und Ablauforganisation - Organisationsentwicklung - Methoden der Entgeltfindung - Grundlagen des Rechnungswesens und der Kosten- und LeistungsrechnungAnwendung von Methoden der Information, Kommunikation und PlanungProzess- und Produktionsdaten - Planungstechniken und Analysemethoden - Präsentationstechniken - Technische Unterlagen - Projektmanagementmethoden - Informations- und KommunikationsformenZusammenarbeit im BetriebMitarbeiterentwicklung - Einfluss der Arbeitsorganisation auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima - Gruppenstruktur und Gruppenverhalten - Führungsverhalten und Führungsgrundsätze - Führungsmethoden - Kommunikation und KooperationBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer GesetzmäßigkeitenChemische Reaktionen - Energieformen im Betrieb - Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen - Statistische VerfahrenFür Studierende, deren Schulzeit schon etwas länger zurückliegt oder die sich in Mathematik oder Physik unsicher fühlen, wird ein Vorbereitungskurs 'Naturwissenschaftliche Grundlagen' empfohlen. Grundlagen der Betriebswirtschaft (BWL) können Sie sich in einem Online-Training aneignen.Ausbildung der Ausbilder- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken- Ausbildung durchführen- Ausbildung abschließen Teil II: Handlungsspezifische QualifikationenVoraussetzung für den Teil II ist der Nachweis der abgelegten Prüfung von Teil I (nicht länger als fünf Jahre zurückliegend) und mindestens ein weiteres Jahr Berufserfahrung sowie die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)!Handlungsbereich Technische KommunikationAbwicklungen, Technisches Zeichnen, Grundlagen technischer Verwaltung, Vermessen von Flugzeugteilen, Technische Faserverbundzeichnungen Handlungsbereich BetriebstechnikHydraulik, Fertigen von Flugzeugteilen, Werkstatt und Betriebseinrichtungen, QualitätssicherungHandlungsbereich FertigungstechnikCNC-Leistungsberechnung und Programmierung, spanende Formgebung, erosive Verfahren, Nichtmetalle und Hilfsstoffe, Oberflächenbehandlung, Verbindungstechnik, Normen, Faserverbundwerkstoffe, spanlose Formgebung, Anschaffungsplanung, Prozesssicherheit und BauabweichungenHandlungsbereich FluggerätFluggeräte, Geschichte der Luftfahrt, Endfertigungslinien Fluggeräte, flugzeugtechnische Mathematik, Luftfahrttechnik, technisches Englisch FlugzeugbauHandlungsbereich Technologie der Werk- und HilfsstoffeWärmebehandlung, Werkstoffkunde, Werkstoffprüfung, Faserverbundwerkstoffe