An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Grundlegende Qualifikationen
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf, aus dem Bereich der Logistik
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens einjährige Berufspraxis oder
? eine mindestens vierjährige Berufspraxis Handlungsspezifische Qualifikationen
? das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende
Qualifikationen“,
das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters aufweisen