Meisterschulen / Meisterkurse - Restaurantmeister / IHK

Restaurantmeister / IHK Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Restaurantmeister / IHK

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Ringstraße 4
26721 Emden

Tel: 04921 / 89010

Kontakt

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Ringstraße 4
26721 Emden
Niedersachsen
Deutschland

Tel: 04921 / 89010

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