Meisterschulen / Meisterkurse - Restaurantmeister / IHK

Restaurantmeister / IHK Hotelberufsfachschule KERMESS staatlich anerkannt Restaurantmeister / IHK

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Hotelberufsfachschule KERMESS staatlich anerkannt

Blumenauer Straße 131
81241 München

Tel: 089 / 829295-500

Kontakt

Hotelberufsfachschule KERMESS staatlich anerkannt

Blumenauer Straße 131
81241 München
Bayern
Deutschland

Tel: 089 / 829295-500

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