Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Tel: 0381 / 338-0