Meisterschulen / Meisterkurse - Restaurantmeister / IHK

Restaurantmeister / IHK Gastronomisches Berufsbildungszentrum der IHK Nürnberg Restaurantmeister / IHK

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Gastronomisches Berufsbildungszentrum der IHK Nürnberg

Kreuzerstraße 8
91541 Rothenburg ob der Tauber

Tel: 09861 / 86666

Kontakt

Gastronomisches Berufsbildungszentrum der IHK Nürnberg

Kreuzerstraße 8
91541 Rothenburg ob der Tauber
Bayern
Deutschland

Tel: 09861 / 86666

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