Floristmeister

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Berufsgruppe Floristik

Staatliche Berufsschule III, Kommunale Fachschule für Floristik

Kursangebot:
Meisterkurse - Floristmeister

Bafög gefördert

Berufsgruppe Floristik

Floristmeister
Sie haben Ihre Ausbildung zum Florist erfolgreich abgeschlossen und können nun endlich im Berufsleben durchstarten. Herzlichen Glückwunsch! Ihnen stehen nun viele Beschäftigungsmöglichkeiten in Gärtnereien, Gartencentern oder Blumenfachgeschäften offen. Geht Ihr Interesse über die praktische und kreative Beschäftigung mit Pflanzen hinaus in Richtung kaufmännisch-organisatorische Tätigkeit, dann denken Sie ist eine Weiterbildung zum Floristmeister vielleicht genau das Richtige für Sie.

Wie werde ich Floristmeister?

Für die Zulassung zur Meisterprüfung als Floristmeister müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Neben Ihrer bestandenen Ausbildung als Florist gehört eine mindestens dreijährige Tätigkeit in diesem Beruf dazu und ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Alle Fertigkeiten, die bei Meisterprüfung abgefragt werden, können Sie in einer Meisterschule lernen, wie zum Beispiel Unternehmensführung, Kommunikation, Marketing, angewandte Naturwissenschaft, Mitarbeiterführung und Personalentwicklung, Gestaltung, Großraumdekoration oder die Planung einer betrieblichen Ausbildung. Der Besuch einer Meisterschule ist für die Zulassung zur Prüfung nicht erforderlich, aber sehr nützlich.

Kann ich die Meisterschule auch berufsbegleitend besuchen?

Ihre Weiterbildung zum Floristmeister besteht in der Regel aus theoretischem Unterricht und praktischen Übungen sowie fachlichen Exkursionen. Die Meisterschule können Sie sowohl ganztägig im Vollzeitunterricht absolvieren als auch in Teilzeit. So können Sie gleichzeitig in Ihrem Beruf als Florist arbeiten und die für die Prüfung notwendige Berufserfahrung sammeln. In diesem Fall dauert die Ausbildung natürlich länger. Sie kann in mehrtägigen Unterrichtsblöcken, an Wochenenden oder in Form einer Abendschule angelegt werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung Ihrer Weiterbildung informiert Sie Ihre zuständige Handwerkskammer, auch bei den einzelnen Bildungsanbietern können Sie nachfragen.

Gibt es einen finanziellen Zuschuss für die Ausbildung zum Floristmeister?

Der Besuch einer Meisterschule ist in der Regel leider recht kostenintensiv. Außerdem fallen noch Prüfungsgebühren an. Etwa 4.000 Euro verteilt über die gesamte Ausbildungszeit sollten Sie veranschlagen. Es besteht aber die Möglichkeit, Meister-BaföG zu beantragen. Diese Förderung ist unabhängig vom Alter des Antragstellers und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dazu gehört, dass Sie Ihren Lehrgang bei einem zertifizierten Anbieter absolvieren, der über das geforderte Qualitätssicherungssystem verfügt. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bildungsanbietern und Handwerkskammern.

Was verdiene ich als Floristmeister?

Als Florist verdienen Sie etwa 1.350 bis 1700 Euro monatlich, als angestellter Floristmeister dürfen Sie dagegen mit einem durchschnittlichen Verdienst von etwa 2000 bis 3000 Euro im Monat kalkulieren, teilweise liegen die Gehälter auch deutlich darüber. Attraktive Verdienstmöglichkeit eröffnen sich auch durch die Gründung eines eigenen Geschäftes oder die Übernahme eines bestehenden Floristikbetriebs. Eine Weiterbildung kann sich also finanziell durchaus lohnen.

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich als Floristmeister?

Nach erfolgreich bestandener Prüfung zum Floristmeister haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre weitere Berufskarriere zu gestalten. Nun dürfen Sie selbst junge Menschen zu Floristen ausbilden und Ihr Wissen und Können an Auszubildende weitergeben. Vielleicht wollen Sie sich lieber selbständig machen und ein eigenes Geschäft gründen. Auch dafür sind Sie als Meister bestens gerüstet. Möchten Sie gern noch mehr lernen und eine weitere Weiterbildung absolvieren, dann können Sie nun auch an einer Fachhochschule oder Universität studieren, zum Beispiel im Bereich Landschaftsarchitektur oder Garten- und Landschaftsbau.