Unterrichtsform: | Vollzeit, Teilzeit, Berufsbegleitend, Abendkurs |
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Dauer: | ca. 63 Unterrichtseinheiten |
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.
Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.
Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.
Inhalte: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen I Ausbildung planen und vorbereiten I Einstellung von Auszubildenden I Ausbildung durchführen und abschließen
Der AdA-Schein ist Prüfungsvoraussetzung für verschiedene Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise: Industriemeister Metall (IHK), Industriemeister Elektrotechnik (IHK), Industriemeister Mechatronik (IHK), Industriemeister Fachrichtung Chemie (IHK), Industriemeister Digital- und Printmedien (IHK), Geprüfter Logistikmeister (IHK) oder Medienfachwirt Fachrichtung Print (IHK)
Der Lehrgang zur Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein) kann am Standort Amberg in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden.
Fleurystraße 5
92224 Amberg
Bayern
Deutschland
Tel: 09621 / 916593-26