Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg

Billstraße 41
20539 Veddel

Tel: 040 / 78952-142

Kontakt

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg

Billstraße 41
20539 Veddel
Hamburg
Deutschland

Tel: 040 / 78952-142

Servicezeiten

Wir stehen Ihnen täglich zu den Geschäftszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links