Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Handwerkskammer des Saarlandes Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend
Termine:
Beginn:

jährlich geplanter Kursbeginn: Februar und September

Preis

469 €

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 630 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 315 €
= 50% Darlehen: 315 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 157 €
verbleibendes Restdarlehen:
158 € -> 75% Ersparnis!
Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAfög) finanziert sowohl die Meister- und Technikerausbildung als auch Fortbildungsveranstaltungen, die mit einer Fortbildungsprüfung abschließen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.

Die Förderungsdauer beträgt für Vollzeitmaßnahmen längstens 24 und für Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate.

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojektes bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000,00 €
Zuschussanteil 40%
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 40%
darlehenserlass bei Unternehmesngründung bis zu 60%

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojektes (Meisterstück) bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000,00 €
Zuschussanteil 40%

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer des Saarlandes

Hohenzollernstraße 47-49
66117 Saarbrücken

Tel: 0681 / 5809-131

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Der Weg zum Meister
Sie interessieren sich für die Meisterprüfung - und das mit gutem Grund, denn viele Argumente sprechen nach wie vor für die Meisterprüfung.
Dabei unterstützt Sie die Handwerkskammer des Saarlandes mit ihrem Fachbereich Meisterprüfung von der Anmeldung, einen eventuellen Kursbesuch, der Prüfung bis hin zur Meisterfeier mit einem breiten Beratungs- und Betreuungsangebot.

Unterkunft:

Homepage Unterkunft

Kontakt

Handwerkskammer des Saarlandes

Hohenzollernstraße 47-49
66117 Saarbrücken
Saarland
Deutschland

Tel: 0681 / 5809-131
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