Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Vollzeit, Teilzeit

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld

Tel: 0521 / 5608-555

Beschreibung:

Die in unseren Handwerksbildungszentren angebotenen Meistervorbereitungslehrgänge vermitteln den Teilnehmern die notwendigen Qualifikationen, um eine Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich ablegen zu können.
Neben einer optimalen Prüfungsvorbereitung erhält der Teilnehmer umfangreiche Informationen, die ihm den Einstieg in die "Selbstständigkeit" oder für den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft erleichtern.

Die fachlichen Meistervorbereitungslehrgänge werden sowohl berufsbegleitend (Teilzeit) wie auch als Tageslehrgänge (Vollzeit) angeboten. Sie beinhalten die Vorbereitung auf die Teile I+II der Meisterprüfung.
Zeitnah zu den Fachlehrgängen kann die Vorbereitung auf die allgemeintheoretischen Teile III (Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse) und IV (Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) der Meisterprüfung erfolgen. Dafür werden die Fortbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Fachkaufmann/-frau (HwK) und auf die Ausbildereignung (AdA-Prüfung) mit Anrechnungsmöglichkeit auf die Teile III + IV der meisterprüfung anboten.
Da die aktuellen Meisterprüfungsverordnungen auch betriebswirtschaftliche Kompetenzen von den Prüflingen vorraussetzen, empfiehlt es sich zunächst die Teile III und IV der Meisterprüfung oder alternativer Fortbildungsprüfungen zu absolvieren. Denken Sie auch an die soziale Absicherung während eines Tageslehrganges. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 0521 / 5608-555

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