Meisterschulen / Meisterkurse - Bogenmachermeister(in)

Bogenmachermeister(in) Staatliche Berufsfachschule und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher Bogenmachermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Bogenmachermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Staatliche Berufsfachschule und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher

Schöttlkarstraße 17
82481 Mittenwald

Tel: 08823 / 1353

Kontakt

Staatliche Berufsfachschule und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher

Schöttlkarstraße 17
82481 Mittenwald
Bayern
Deutschland

Tel: 08823 / 1353

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